Im ersten Teil des Artikels über den Berufszweig des Anlagenmechanikers SHK wurden bereits die die der Neuzusammenlegung im Bezug auf das Berufsbild erörtert. Im Zweiten Teil nun soll auf die angepasste Ausbildungsstruktur und die zu erbringenden Prüfungsleistungen eingegangen werden.
Als Anlagenmechaniker werden Fächer zu Lernfeldern
Die zusätzlichen, wie auch die traditionellen Tätigkeiten werden nun nicht mehr in Fächern, sondern in Lernfelder eingeteilt. Dieser Felder sind folgendermaßen definiert:
- Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Maschinen
- Bearbeiten von Anlagenteilen
- Bearbeiten von Kundenaufträgen in SHK-Betrieben
- Installieren von Trinkwasseranlagen
- Installieren von Entwässerungsanlagen
- Installieren von Wärmeverteilungsanlagen
- Herstellung einfacher Baugruppen
- Warten technischer Systeme
Auch das Ablegen der Zwischen- und Gesellenprüfung wurde modifiziert. So müssen die Anlagenmechaniker-Prüflinge nicht einfach eine fachlich richtige Leitungsführung in der Werkstatt auf eine Spanplatte montieren, sondern stattdessen praxisorientiert ein Fachgespräch führen und im Anschluss daran einen Kundenauftrag projektieren und durchführen.
Die Abschlussprüfung zum Erreichen der Gesellenreife als Anlagenmechaniker SHK gliedert sich in Teil A und B, die folgende Gewichtung und Zeitintensität enthalten.
Art der Leistung | Aufgabe | Zeit | Gewichtung |
Teil A (Praxis) | Arbeitsaufgabe/ Kundenauftrag | 18 h 40 min | 70,00% |
Fachgespräch | 20 min | 30,00% | |
Teil B (Theorie) | Arbeitsplanung | 150 min | 40,00% |
Anlagenanalyse | 150 min | 40,00% | |
Wirtschaft und Soziales (WiSo) | 60 min | 20,00% |
In Teil A und B müssen jeweils ausreichende Leistungen (insgesamt über 50 %) erbracht werden, um die Prüfung zum Anlagenmechaniker zu bestehen.
Das der Beruf überarbeitet wurde, liegt nicht zuletzt daran, dass die Verantwortlichen rechtzeitig die Not eines Wandels erkannt haben und die Tätigkeiten rund um die Sanitär-, Heizung– und Klimabranche damit in ein neues Zeitalter führen.