Im Kartellverfahren gegen die Großindustriellen der Sanitärbranche hat die EU-Kommission ein Zeichen gesetzt. Durch eine Kronzeugenregelung blieben zwei der 17 Angeklagten verschont. Die insgesamt 622
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Im Kartellverfahren gegen die Großindustriellen der Sanitärbranche hat die EU-Kommission ein Zeichen gesetzt. Durch eine Kronzeugenregelung blieben zwei der 17 Angeklagten verschont. Die insgesamt 622
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